Lakritz Oktober / November 2008
Das Medizinrecht ist für die Rechtssuchenden oft noch eine unbekannte Materie. Deshalb möchten wir es kurz erklären:
Das Medizinrecht erstreckt sich vor allem auf das allgemeine Gebiet der Arzthaftung und betrifft das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt (Zahnarzt) und Patient, z. B. bei Behandlungsfehlern. Darüber beinhaltet es die Rechte des Patienten gegenüber der privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse oder gegenüber der Pflegeversicherung. Im weiteren Sinne zählt zum Gebiet des Medizinrecht auch das Krankenhausrecht, das Apotheken- sowie das Arzneimittelrecht.
Wir unterstützen Sie darüber hinaus auch bei der Erstellung von Patienten-Verfügungen und Vorsorgevollmachten sowie bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Rechtsanwältin Jutta Biergans, Fachanwältin für Medizinrecht
Dingeldein - Rechtsanwälte, Bickenbach

