Lakritz August / September 2008
Eltern können von ihren Kindern Unterhalt fordern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um sich selbst zu unterhalten. Dies kann die Kinder finanziell erheblich belasten.
Als negativer empfinden jedoch viele Betroffene, wenn die Frage des Elternunterhalts zu Streit in der Familie führt. Die Berechnung ist nämlich so komplex, dass kaum jemand anfangs vorhersehen kann, welches von mehreren Geschwistern am Ende mit welcher Belastung rechnen muss. Jeder sorgt sich verständlicherweise, am Ende übervorteilt zu werden.
Nicht selten flammen längst überwunden geglaubte Konflikte wieder auf, neue entstehen. Hinzu kommt häufig ein gewisses Misstrauen etwa gegenüber den anderen Geschwistern, dass diese ihre Unterhaltslast durch “kreative Einkommens- und Vermögensgestaltung” mindern konnten oder dies noch vorhaben.
Das Aufkeimen von Zwistigkeiten ist besonders tragisch, wenn die Eltern ihren Unterhalt gar nicht selbst geltend gemacht haben. Das übernehmen statt ihrer in der Praxis zumeist die Sozialhilfeträger.
Rechzeitige unterhalts- oder erbrechtliche Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten können den Eltern die ihnen zustehenden Leistungen sichern und zugleich zu einer tatsächlich gerechten Verteilung der Lasten innerhalb der Familie führen.
Rechtsanwalt Martin Wahlers
Dingeldein - Rechtsanwälte, Bickenbach

