Die Ausbildung des Kindes

Lakritz August / September 2007

Wer das Sorgerecht für ein Kind innehat, hat auch über dessen Ausbildung zu entscheiden. Sind mehrere Personen sorgeberechtigt - in aller Regel beide Eltern - müssen diese sich in Fragen von erheblicher Bedeutung einigen. Das sind solche Fragen, die die kindliche Entwicklung auf Dauer bestimmen.
Die Frage nach der “richtigen” Ausbildung des Kindes birgt einiges Konfliktpotential, vor allem bei getrennt Lebenden. Sind diese nicht in der Lage, dem Kind zuliebe sachlich und kooperativ miteinander umzugehen und kann das Jugendamt nicht vermitteln, muss die Hilfe von Anwälten und letztlich der Gerichte in Anspruch genommen werden.
Gelingt es dem Gericht nicht, mit den Eltern eine Lösung zu finden, entscheidet es zugunsten eines Elternteils, etwa bei der Wahl der Schulart (OLG Rostock 11 UF 99/05) oder bei der religiösen Erziehung (BGH XII ZB 33/04).
Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Gericht sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen, so mehrfach geschehen bei Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollten (etwa OLG Brandenburg 9 UF 68/05).

Rechtsanwalt Martin Wahlers
Dingeldein - Rechtsanwälte, Bickenbach

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